Ihr Entsorgungsunternehmen, das Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle entgegennehmen darf!
Mit unserer Bewilligung durch die kantonale Behörde, sind wir Ihr Ansprechpartner als Betriebsstätte zur Entsorgung von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen. Mit der Entsorgungsbewilligung wird sichergestellt, dass die anwendbaren Vorschriften bei der Entsorgung von Abfällen eingehalten werden.
Sprechen Sie uns jederzeit an, wenn Sie Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle entsorgen müssen – auch unabhängig von Ihrem Umzug.