Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ihre personenbezogenen Daten werden bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung im Bezug auf Ihren Besuch auf unserer Website im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Mehr hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbindungen der Q.Car Services GmbH (AGB) umfassen die Bedingungen beim Erwerb unserer Dienstleistungen und ergänzen die Vertragsdokumente. Sie ersetzen somit alle mündlichen und nicht gesondert schriftlich festgehaltenen Absprachen zwischen den Geschäftsparteien.
Art.1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der Q.Car Services GmbH.
Art.2 Pflichten der City Transport GmbH
Q.Car Services GmbH ist verpflichtet einen angenommenen Auftrag laut festgehaltener Vertragsgrundlage und mit Sorgfalt auszuführen. Es besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung seitens des Kunden.
Art.3 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet Vertragsangaben wahrheitsgemäss zu äussern. Bei Abweichungen zwischen den auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den Daten, die vor Ort festgestellt werden, kann Q.Car Services GmbH einen angemessenen Zuschlag verlangen. Die Q.Car Services GmbH hält sich das Recht vor bei falschen Angaben zum Objekt den Vertrag am Ausführungstag anzupassen.
Art.4 Preise
Die Preise berechnen sich entweder nach Aufwand, wobei der Mindestaufwand 3 Stunden beträgt, oder nach Pauschale. Sie verstehen sich exklusive der Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken.
Folgende Aufwände sind in der Vereinbarung vorbehalten:
– das Ein- und Auspacken bzw. Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durchgeführt werden müssen
– das De-/Montieren neuer Möbel oder aufwändiger Möbelkonstruktionen, die einen erhöhten Zeitaufwand oder die Unterstützung eines Schreiners benötigen
– der Transport von Kühlschränken und Truhen, die mehr als 200 kg wiegen sowie der Transport von Gegenständen, die mehr als 100 kg wiegen. Ebenso auch der Mehraufwand, der durch den Transport durch Fenster oder Balkone erfolgt.
– das Abhängen / erneute Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen usw.
Unsere Preise richten unter anderem nach folgenden Faktoren:
– Größe und Möbelierung der Wohnung
– Eigenleistung
– Distanz der Fahrstrecke zwischen neuer und alter Adresse
– Witterungsverhältnisse
– Stockwerk
– Vorhandensein eines Lifts bzw. Beschaffenheit des Treppenhauses
– usw.
Art.5 Bezahlung
Die vereinbarte Vergütung ist nach Beendigung der Arbeit dem in Bar zu zahlen, sofern nicht schriftlich eine anders lautende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Die Zahlung einer Reinigung erfolgt immer Bar am Tag der Übergabe.
Bei Rechnung ist der Gesamtbetrag innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist von 5 Tagen, werden zusätzliche Mahnkosten in Rechnung gestellt.
Art.6 Versicherung
– Eine Transportversicherung über 10.000.- CHF pro Umzug ist im Preis inbegriffen.
– Eine Betriebshaftpflichtversicherung über CHF 5‘000‘000 Mio. Versicherungssumme ist im Preis inbegriffen. Diese Versicherung deckt Schaden an Drittpersonen.
Art.7 Rücktritt
Der Kunde hat das Recht, eine in Ausführung begriffene Dienstleistung umzudisponieren, gegen vollständige Abgeltung aller dadurch verursachten Mehraufwendungen. Ein allfälliger Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen:
– Bei Rücktritt innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem geplanten Umzug sind 30 % des in der Offerte gestellten Betrages im Sinne eines pauschalierten Schadenersatzes geschuldet
– bei einem Rücktritt innerhalb von 48 Stunden sind 80 % des in der Offerte gestellten Betrages im Sinne eines pauschalierten Schadenersatzes geschuldet
Beweist der Frachtführer einen grösseren Schaden, ist auch dieser zu entschädigen.
Art.8 Haftung
Q.Car Services GmbH haftet nur für Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit des Personals verursacht worden sind. Sie haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den üblichen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen oder technische Geräte einer geeigneten Verpackung.
Für technische Geräte wird keine Haftung übernommen.
Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet Q.Car Services GmbH nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch das Personal der GmbH durchgeführt wurde.
Die Haftung der Q. Car Services GmbH beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche.
Die Haftung der Q.Car Services GmbH beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.
Der Kunde ist verpflichtet, direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort das Frachtgut zu überprüfen. Reklamationen sind umgehend einer verantwortlichen Person vor Ort mitzuteilen und innerhalb von drei Tagen der Q.Car Services GmbH schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist können keinerlei Reklamationen und Beanstandungen mehr berücksichtigt werden.
Art.9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Dem zuständigen Gericht für die Beurteilung aller zwischen beiden Vertragspartnern strittigen Ansprüche gilt der Hauptsitz der Q.Car Services GmbH.